Das neue Maklergesetz: was ist neu?

Neues Maklergesetz regelt Provisionsverteilung

Zur Neuregelung der Provisionsverteilung bei privaten Immobilienkäufen hat die Bundesregierung im Mai 2020 ein neues Maklergesetz beschlossen, das zum 23. Dezember 2020 in Kraft tritt. Ziel ist es, den Käufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Das ändert sich bei Verkäufen und Käufen von Immobilien in Düren und Umgebung.

Provisionsverteilung wird bundesweit einheitlich geregelt

In Berlin und Brandenburg zahlte der Käufer die gesamte Provision, in Nordrhein-Westfalen teilten sich meist beide Seiten die Summe und in Mecklenburg-Vorpommern zahlte der Verkäufer weniger als der Käufer. Bislang regelte jedes Bundesland selbst, wie die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer zu verteilen ist – wenngleich individuelle Vereinbarungen dennoch getroffen werden konnten. Mit dem neuen Maklergesetz wird eine bundesweite Regelung geschaffen. Danach darf die Höhe des Käuferanteils maximal noch 50 % betragen.

Folgende Regelungen beschließt das neue Maklergesetz:

  • Käuferanteil liegt bei maximal 50 %, weniger ja, mehr nein.
  • Verkäufer kann provisionsfreien Kauf ermöglichen und 100 % der Maklercourtage übernehmen.
  • Für den Maklervertrag bedarf es die Schriftform (E-Mail, Papier).
  • Neu-Regelung betrifft nur Privatverkäufe und -verkäufe von Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften.
  • Unbebaute Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser sind von der Regelung ausgenommen.

Ziel ist mehr Transparenz am Immobilienmarkt

Das neue Maklergesetz schafft nicht nur mehr Entlastung für den Käufer durch die Senkung der Kaufnebenkosten, sondern bringt auch mehr Transparenz und Rechtssicherheit in den gesamten Kaufprozess. Es ist in beiderseitigem Interesse, dass der Verkauf von einem seriösen Makler abgewickelt wird. Durch die gesetzlich festgelegte Gleichverteilung der Provision haben unprofessionelle Makler, die ausschließlich für eine Partei unentgeltlich arbeiten, keine Chance mehr am Markt. Somit soll das neue Gesetz für Käufer und Verkäufer mehr Transparenz schaffen und die Immobilienbranche weiterhin professionalisieren.

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Wir verkaufen bereits seit mehr als zehn Jahren sehr erfolgreich provisionsfrei für Käufer. Für Käufer liegt der Vorteil auf der Hand: Die Kaufnebenkosten sind niedriger und oft auch der jeweilige Eigenkapitaleinsatz. Für Eigentümer gibt es aber auch Vorteile: Das Objekt zieht mehr Interessenten an und ist attraktiver gegenüber anderen Immobilien. Die neue Rechtssicherheit durch das Gesetz und die professionelle Bewertung durch unsere Makler sorgen zudem für eine gesteigerte Beliebtheit der Immobilie. Eine wichtige Voraussetzung für einen zügigen, erfolgreichen Verkauf.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Es mag sein, dass die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen und auf einen Makler zu verzichten. Dies ist aber nach wie vor keine gute Idee, denn in allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Mehrwert eines Immobilienprofis, der dem Verkäufer von der Immobilienbewertung bis zum Abschluss des Kaufvertrags mit seiner Erfahrung und seinem Know-how zur Seite steht, bleibt auch in Zukunft unangefochten bestehen. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

 

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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

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